TESTAMENTSSPENDE

Mit einem Testament entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Nachlass geschieht – und können Gutes bewirken, das bleibt. Wer das Bayerische Rote Kreuz bedenkt, hilft Menschen in Mainfranken auch morgen noch.

Was ist eine Testamentspende

Mit Ihrer Testamentsspende Gutes bewirken

Mit einer Testamentsspende können Sie über Ihr eigenes Leben hinaus Gutes bewirken. Indem Sie einen Teil Ihres Vermögens oder Ihren gesamten Nachlass dem Bayerischen Roten Kreuz vermachen, unterstützen Sie wichtige soziale Projekte und Hilfsangebote in Ihrer Region – genau dort, wo Hilfe gebraucht wird.

Gerade für Menschen ohne nahe Angehörige kann eine Erbschaftsspende eine sinnvolle Möglichkeit sein, selbst über den eigenen Nachlass zu entscheiden. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – gibt es keine gesetzlichen Erben, fällt der Nachlass an den Staat. Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, dass Ihr Vermächtnis Menschen in Ihrer Region zugutekommt.

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IHRE HILFE KOMMT NAHEZU VOLLSTÄNDIG AN

Als gemeinnützige Organisation ist das Bayerische Rote Kreuz von der Erbschaftsteuer befreit. Dadurch fließt Ihre Zuwendung nahezu vollständig in die Unterstützung von Menschen in Mainfranken.

02

SIE ENTSCHEIDEN SELBST

Mit einem Testament bestimmen Sie, wer Ihr Vermögen erhält. So können Sie Ihren Nachlass nach Ihren persönlichen Wünschen gestalten – statt sich allein auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen.

03

HILFE VOR ORT

Ihre Zuwendung wirkt in Würzburg, Kitzingen und Main-Spessart.

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AUCH OHNE ERBEN SINNVOLL

Gibt es keine Erben und kein Testament, fällt der Nachlass an den Staat. Mit einer Testamentsspende entscheiden Sie selbst, was von Ihrem Lebenswerk bleiben soll.

05

WIR KÜMMERN UNS

Wir beraten Sie persönlich und vertraulich und vermitteln Ihnen erfahrene Ansprechpartner für alle Fragen rund um Testament und Nachlass.

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EIN ZEICHEN, DAS BLEIBT

Mit Ihrer Erbschaft schenken Sie Menschen auch in Zukunft Hoffnung, Unterstützung und Sicherheit – weit über Ihr eigenes Leben hinaus.

So setzen wir Ihre Testamentsspende ein

Ihr Beitrag.
Echte Hilfe vor Ort.

Für viele Menschen ist das Rote Kreuz der Inbegriff selbstloser Hilfe. In Mainfranken sind ehrenamtlich und hauptamtlich Aktive für hilfsbedürftige Menschen da – mit Bereitschaften, Wasserwacht, Jugendrotkreuz und zahlreichen sozialen Angeboten.

Viele dieser Aufgaben sind nicht allein aus eigenen Einnahmen gedeckt. Menschen, die uns in ihrem Testament bedenken, helfen, diese Lücke zu schließen.

Wir versichern Ihnen, dass Ihre Testamentsspende bei uns in guten Händen ist und Ihre Hilfe bei den Menschen ankommt.

So geht’s

In drei Schritten
zur Testamentspende

Unverbindlich informieren

Wir schicken dir unseren Ratgeber zu oder beraten dich persönlich – vertraulich und ohne jede Verpflichtung.

Letzten Willen festlegen

Sie entscheiden, wer was bekommt. Bei komplexeren Fällen unterstützt Sie zusätzlich unser Justitiar.

Zukunft schenken

Ihre Zuwendung wirkt dort, wo Sie gelebt haben – für Menschen in Mainfranken.

Gut zu wissen

Wege das Rote Kreuz zu bedenken

Ein Testament eröffnet verschiedene Möglichkeiten, das Rote Kreuz zu bedenken. Welche davon zu Ihrer Lebenssituation passt, besprechen wir in Ruhe und unverbindlich mit Ihnen.

Das Vermächtnis

Ein bestimmter Vermögensvorteil
Mit einem Vermächtnis wenden Sie dem Roten Kreuz einen bestimmten Vermögensvorteil zu, ohne es als Erben einzusetzen – zum Beispiel einen festen Geldbetrag, ein Wertpapierdepot, eine Immobilie oder einen persönlichen Gegenstand. So können Sie Ihre Angehörigen als Erben einsetzen und gleichzeitig Gutes bewirken. Das Rote Kreuz erhält den zugewendeten Wert nach der Testamentseröffnung von den Erben.

Die Erbeinsetzung

Das Rote Kreuz als Erbe

Setzen Sie das Rote Kreuz als Erben ein, tritt es kraft Gesetz in Ihre Rechtsstellung ein – entweder als Alleinerbe oder gemeinsam mit weiteren Erben. Anders als beim Vermächtnis, das nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen bestimmten Wert begründet, geht der Nachlass dann unmittelbar über. Setzen Sie mehrere Erben ein, entsteht eine Erbengemeinschaft. Wer das vermeiden möchte, setzt einen Alleinerben ein und verpflichtet ihn, Vermächtnisse an andere zu erfüllen.

Die Testaments­vollstreckung

Ihr Wille wird umgesetzt

Mit einer Testamentsvollstreckung berufen Sie eine unabhängige Person, die Ihren letzten Willen genau nach dem Wortlaut Ihres Testaments umsetzt. Diese Person nimmt den Nachlass in Besitz, begleicht offene Verbindlichkeiten und verteilt das Erbe an Erben und Vermächtnisnehmer. Als neutraler Sachwalter entlastet sie Ihre Angehörigen – gerade dann, wenn diese weit entfernt wohnen oder sich untereinander nicht einig sind.

Fördermitgliedschaft

Sie möchten uns zu Lebzeiten unterstützen?

Sie können das BRK Würzburg auch als Fördermitglied begleiten. Mit einem regelmäßigen Beitrag – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – sorgen Sie für verlässliche Unterstützung, mit der wir langfristig planen können.

GUT ZU WISSEN

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich überhaupt ein Testament?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – die passt aber nicht immer zu Ihren Wünschen. Unverheiratete Paare erben zum Beispiel gar nichts, und ohne Verwandte erbt der Staat. Mit einem Testament bestimmen Sie selbst.

Wer erbt, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Erbberechtigt sind Ehepartner und Blutsverwandte in einer festen Reihenfolge (Kinder/Enkel vor Eltern/Geschwistern usw.). Gibt es niemanden, fällt der Nachlass an den Staat.

Muss ein Notar mein Testament errichten?

Nicht zwingend – ein handschriftliches, eigenhändig unterschriebenes Testament ist gültig. Für komplexere Fälle empfiehlt sich notarielle Beratung.

Was ist ein Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis wenden Sie einer Person oder Organisation einen bestimmten Betrag oder Gegenstand zu, ohne sie als Erben einzusetzen. So können Sie das BRK gezielt bedenken und zugleich Ihre Familie berücksichtigen.

Fällt bei einer Erbschaftsspende Erbschaftsteuer an?

Nein. Das BRK ist als gemeinnützige Organisation von der Erbschaftsteuer befreit. Abgesehen von Kosten etwa für die Testamentseröffnung oder einen Erbschein kommt Ihre Zuwendung damit vollständig an.

Kann ich meine Familie UND das BRK berücksichtigen?

Ja. Sie können Ihre Familie absichern und gleichzeitig das Bayerische Rote Kreuz bedenken – zum Beispiel mit einem Vermächtnis oder indem Sie einen Teil Ihres Nachlasses vererben. So verbinden Sie Ihre persönlichen Wünsche mit nachhaltiger Hilfe für andere - ganz nach Ihren Vorstellungen.

Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

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